Rechtsprechung
BVerfG, 24.01.1994 - 1 BvR 10/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Versagung des Arbeitslosenruhegeldes nach § 25 Abs. 2 AVGtrotz Leistung freiwilliger Beiträge zur Rentenversicherung der Angestellten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Begünstigung - Pflichtversicherte
Verfahrensgang
- SG Frankfurt/Main, 25.09.1991 - S 21/6 An 4233/89
- BSG, 13.10.1992 - 4 RA 10/92
- BVerfG, 24.01.1994 - 1 BvR 10/93
Papierfundstellen
- NZS 1994, 226
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84
Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge - …
Auszug aus BVerfG, 24.01.1994 - 1 BvR 10/93
Die daraus folgende Begünstigung der Pflichtversicherten ist schon deshalb gerechtfertigt, weil diese in der Regel nach Beitragszeit, Beitragsdichte und Beitragshöhe in wesentlich stärkerem Maße zur Versichertengemeinschaft beigetragen haben und dabei ihren Verpflichtungen im Gegensatz zu den freiwillig Versicherten nicht ausweichen konnten (vgl. BVerfGE 75, 78 [103] m.w.N.).
- BSG, 16.05.2006 - B 4 RA 5/05 R
Altersrente für langjährig Versicherte - Bewertung rentenrechtlicher Zeiten - …
In gleicher Weise hat das BSG § 25 Abs. 2 AVG (= § 1248 Abs. 2 RVO) in der ab 1. Januar 1982 geltenden Fassung durch das AFKG ausgelegt; diese Vorschrift sah ein ARG für Arbeitslose ua dann vor, wenn diese in den letzten zehn Jahren mindestens acht Jahre eine "rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit" ausgeübt hatten (…vgl Urteil vom 13. Oktober 1992, 4 RA 10/92, SozR 3-2200 § 1248 Nr. 7; die Verfassungsbeschwerde gegen dieses Urteil hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen: Kammerbeschluss vom 24. Januar 1994, 1 BvR 10/93, NZS 1994, 226 = SozVers 1994, 140; vgl ferner auch Urteil des BSG vom selben Tage, 4 RA 29/91).Das BVerfG (Kammerbeschluss vom 24. Januar 1994, 1 BvR 10/93, NZS 1994, 226) hat die gegen das Urteil des BSG eingelegte Verfassungsbeschwerde nicht zu Entscheidung angenommen und ua ausgeführt, dass die Begünstigung der Pflichtversicherten schon deshalb gerechtfertigt sei, weil diese in der Regel nach Beitragszeit, Beitragsdichte und Beitragshöhe in wesentlich stärkerem Maße zur Versichertengemeinschaft beigetragen und dabei ihren Verpflichtungen im Gegensatz zu den freiwillig Versicherten nicht hätten ausweichen können.
- BSG, 19.11.2009 - B 13 R 5/09 R
Anspruch auf Altersrente; abschlagsfreie Zahlung für langjährig Versicherte; …
Dies entspricht ständiger Rechtsprechung des BSG (…vgl BSG vom 22.6. 1988, BSGE 63, 246 = SozR 2400 § 25 Nr. 1 mwN, zu § 25 Abs. 3 AVG;… bestätigt durch BVerfG, Kammerbeschluss vom 6.7. 1989, 1 BvR 1171/88, SozR 5755 Art. 2 § 7a Nr. 2;… BSG vom 13.10.1992, SozR 3-2200 § 1248 Nr. 7, zu § 25 Abs. 2 AVG = § 1248 Abs. 2 RVO; bestätigt durch BVerfG, Kammerbeschluss vom 24.1. 1994, 1 BvR 10/93, NZS 1994, 226). - BSG, 27.08.2009 - B 13 R 14/09 R
Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine …
Es hat vielmehr durchgehend eine Schlechterstellung der in der gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig Versicherten gegenüber den Pflichtversicherten als verfassungsgemäß angesehen (…s BVerfG vom 17.10.1973, BVerfGE 36, 102 = SozR Nr. 97 zu Art. 3 GG: für Selbstständige mit freiwilligen Beiträgen zur Angestelltenversicherung kein Anspruch auf vorgezogenes Altersruhegeld und auf Anrechnung von Ausfallzeiten;… BVerfG vom 1.2.1978, BVerfGE 47, 168 = SozR 2200 § 1246 Nr. 28: Ermittlung des "bisherigen Berufs" für die Rente wegen Berufsunfähigkeit bei freiwillig Weiterversicherten nur aus deren pflichtversicherter Tätigkeit;… BVerfG vom 27.1.1982, BVerfGE 59, 287 = SozR 2200 § 1255 Nr. 14: Rentenminderung durch freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in bestimmten Fallkonstellationen;… BVerfG Kammerbeschluss vom 28.8.1988, SozR 2200 § 1246 Nr. 156: erneut zum "bisherigen Beruf" freiwillig Versicherter;… BVerfG Kammerbeschluss vom 6.7.1989, SozR 5755 Art. 2 § 7a Nr. 2: keine Gleichstellung freiwilliger Rentenversicherungsbeiträge mit Zeiten einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung; BVerfG Kammerbeschluss vom 24.1.1994, NZS 1994, 226: Ausschluss von freiwillig Versicherten beim Arbeitslosenruhegeld;… BVerfG Kammerbeschluss vom 18.4.2002, SozR 3-2200 § 1255a Nr. 6: Nichtberücksichtigung freiwilliger Beiträge zur Rentenversicherung für die Bewertung der Zurechnungszeit bei der Rente wegen Berufsunfähigkeit;… BVerfG Kammerbeschluss vom 28.2.2005, BVerfGK 5, 125 = SozR 4-2200 § 1248 Nr. 1: Beschränkung des Anspruchs auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit auf rentenversicherungspflichtige Beschäftigte; zuletzt, soweit ersichtlich, BVerfG vom 11.11.2008 - 1 BvL 3/05 ua, Juris-RdNr 72: Bevorzugung der Zeiten mit Pflichtbeiträgen bei der Vertrauensschutzregelung hinsichtlich der Rentenabschläge).
- BSG, 01.12.1999 - B 5 RJ 26/98 R
Entgeltpunktekürzung durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz …
Bezogen auf das Altersruhegeld wegen Arbeitslosigkeit und die Voraussetzung der mindestens achtjährigen versicherungspflichtigen Tätigkeit innerhalb der letzten zehn Jahre hat der 4. Senat des BSG sogar in Zweifel gezogen, ob die 1981 erworbene Rechtsstellung des dortigen Klägers als eine dem individualgrundrechtlichen Eigentumsschutz unterliegende "Anwartschaft" auf diese spezielle, ab 1990 beanspruchte Leistung zu qualifizieren sei (…BSG Urteil vom 13. Oktober 1992 - 4 RA 10/92 - SozR 3-2200 § 1248 Nr. 7 S 26; ebenfalls offengelassen in BVerfG Kammer-Beschluß vom 24. Januar 1994 - 1 BvR 10/93 - SGb 1994, 227). - BSG, 18.04.1996 - 4 RA 36/94
Verfassungsmäßigkeit der Gesamtleistungsbewertung
Offenbleiben kann hier, welche Voraussetzungen im einzelnen vorliegen müssen, damit eine Rentenanwartschaft entsteht (vgl. zu den Voraussetzungen: Urteil des Senats vom 13. Oktober 1992 - 4 RA 10/92; dort Anspruch auf Arbeitslosenruhegeld nach § 25 Abs. 2 AVG in der bis zum 31. Dezember 1981 geltenden Fassung; die Verfassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung wurde vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen, Beschluß vom 11. August 1993 - 1 BvR 10/93). - BVerfG, 28.02.2005 - 1 BvR 615/97
Beschränkung des Anspruchs auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit auf …
Die aus der Neuregelung folgende Begünstigung der Pflichtversicherten ist gegenüber Art. 3 Abs. 1 GG dadurch gerechtfertigt, dass diese - wie schon ausgeführt - in der Regel nach Beitragszeit, Beitragsdichte und Beitragshöhe in wesentlich stärkerem Maße zur Versichertengemeinschaft beitragen und dabei ihren Verpflichtungen im Gegensatz zu den freiwillig Versicherten nicht ausweichen können (vgl. BVerfGE 75, 78 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. Januar 1994 - 1 BvR 10/93, SozVers 1994, S. 140 zu § 25 Abs. 2 AVG). - BSG, 01.12.1999 - B 5 RJ 24/98 R
Jahr
Bezogen auf das Altersruhegeld wegen Arbeitslosigkeit und die Voraussetzung der mindestens achtjährigen versicherungspflichtigen Tätigkeit innerhalb der letzten zehn Jahre hat der 4. Senat des BSG sogar in Zweifel gezogen, ob die 1981 erworbene Rechtsstellung des dortigen Klägers als eine dem individualgrundrechtlichen Eigentumsschutz unterliegende "Anwartschaft" auf diese spezielle, ab 1990 beanspruchte Leistung zu qualifizieren sei (…BSG Urteil vom 13. Oktober 1992 - 4 RA 10/92 - SozR 3-2200 § 1248 Nr. 7 S 26; ebenfalls offengelassen in BVerfG Kammer-Beschluß vom 24. Januar 1994 - 1 BvR 10/93 - SGb 1994, 227). - BSG, 18.04.1996 - 4 RA 78/94
Anspruch auf höhere Altersrente - Rechtsverbindlichkeit einer Auskunft über Höhe …
Offenbleiben kann hier, welche Voraussetzungen im einzelnen vorliegen müssen, damit eine Rentenanwartschaft entsteht (vgl zu den Voraussetzungen: Urteil des Senats vom 13. Oktober 1992 - 4 RA 10/92; dort Anspruch auf Arbeitslosenruhegeld nach § 25 Abs. 2 AVG in der bis zum 31. Dezember 1981 geltenden Fassung; die Verfassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung wurde vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht zur Entscheidung angenommen, Beschluß vom 11. August 1993 - 1 BvR 10/93). - BSG, 18.04.1996 - 4 RA 120/94
Höhe einer Regelaltersrente - Fehlen eienr Rechtsgrundlage - …
Offenbleiben kann hier, welche Voraussetzungen im einzelnen vorliegen müssen, damit eine Rentenanwartschaft entsteht (vgl zu den Voraussetzungen: Urteil des Senats vom 13. Oktober 1992 - 4 RA 10/92 - dort Anspruch auf Arbeitslosenruhegeld nach § 25 Abs. 2 AVG in der bis zum 31. Dezember 1981 geltenden Fassung; die Verfassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung wurde vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen, Beschluß vom 11. August 1993 - 1 BvR 10/93 -). - BSG, 18.04.1996 - 4 RA 51/94
Anspruchsbegründung durch Rentenauskunft - Vermögenswerte Rechtspositionen in …
Offenbleiben kann hier, welche Voraussetzungen im einzelnen vorliegen müssen, damit eine Rentenanwartschaft entsteht (vgl. zu den Voraussetzungen: Urteil des Senats vom 13. Oktober 1992 - 4 RA 10/92; dort Anspruch auf Arbeitslosenruhegeld nach § 25 Abs. 2 AVG in der bis zum 31. Dezember 1981 geltenden Fassung; die Verfassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung wurde vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht zur Entscheidung angenommen, Beschluß vom 11. August 1993 - 1 BvR 10/93).